Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von
Artwerkstudios GmbH, Business Content
Zieglergasse 61/II/Studio Blau, 1070 Wien
E-Mail: studio@artwerkstudios.at
(nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
Videocontent-Erstellung im Studio
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
2.5 Nutzung von KI-basierten Automatisierungstools: Sofern einzelvertraglich vereinbart (z. B. im Rahmen des „Social Media Agenten“), erbringt der Auftragnehmer Leistungen unter Einsatz von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI). Diese Tools dienen der Erstellung von Textvorschlägen und Teasern für Social-Media-Plattformen basierend auf den bereitgestellten Videoinhalten. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die durch KI generierten Ergebnisse lediglich Entwürfe darstellen. Die finale inhaltliche Prüfung, Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung obliegt allein dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
4. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
4.1 Individualvereinbarung: Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste oder der getroffenen Individualvereinbarung.
4.2 Vorauszahlung (Standard): Die Vergütung für das gebuchte Paket ist im Voraus zu entrichten. Die Rechnungstellung erfolgt unmittelbar nach der Buchung bzw. dem Vertragsschluss. Der Produktionstermin im Studio sowie vorbereitende Leistungen (z. B. Skripterstellung) finden erst nach vollständigem Zahlungseingang statt.
4.3 Nachverrechnung von Zusatzleistungen: Leistungen, die nachträglich gebucht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.4 Zahlungsziel für Zusatzleistungen: Rechnungen für nachträglich beauftragte Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5 Rechnungsstellung: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle Rechnungen in elektronischer Form (z. B. als PDF per E-Mail) zur Verfügung.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1 Sämtliche Urheberrechte und sonstige Schutzrechte am erstellten Videomaterial sowie an allen zugehörigen Produktionsmaterialien verbleiben beim Auftragnehmer.
5.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung des erstellten Materials auf seiner eigenen Website sowie in seinen eigenen Social-Media-Kanälen. Jede darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere eine Weitergabe an Dritte, eine kommerzielle Sublizenzierung oder eine Nutzung außerhalb der vereinbarten Zwecke – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das erstellte Material zu Referenz- und Portfoliozwecken zu verwenden, insbesondere auf seiner eigenen Website, in Social-Media-Kanälen sowie in Kundenpräsentationen. Sofern der Auftraggeber einer solchen Verwendung widerspricht, hat er dies dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
6. Abnahme und Korrektur
6.1 Das im Rahmen einer Studioproduktion gedrehte Material wird dem Auftraggeber in der aufgezeichneten Form übergeben. Eine nachträgliche Korrektur oder Nachbearbeitung des gedrehten Materials ist nicht Gegenstand der Grundleistung.
6.2 Postproduktionsleistungen (z.B. Schnitt, Farbkorrektur, Vertonung, Grafik) sind als gesonderte Leistung buchbar und werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Der Aufwand wird dem Auftraggeber vorab kommuniziert.
6.3 Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Auftraggeber das fertige Material erhalten hat und innerhalb von 7 Werktagen keine schriftliche Mängelrüge erhebt. Auf diese Rechtsfolge wird der Auftraggeber bei Übergabe des Materials hingewiesen.
7. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber
7.1 Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist der Auftragnehmer berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteiligen Handlungsunkosten (HU) und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
7.2 Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Arbeitsbeginn ist der Auftragnehmer berechtigt, 2/3 der kalkulierten und vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich Handlungsunkosten (HU) und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
7.3 Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Arbeitsbeginn zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
8. Höhere Gewalt
8.1 Keine der Vertragsparteien ist für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren (höhere Gewalt). Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Stromausfall sowie schwerwiegende technische Ausfälle, die trotz angemessener Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindert werden konnten.
8.2 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Vorliegen eines Falls höherer Gewalt sowie über dessen voraussichtliche Dauer zu informieren.
8.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen. Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend dem Leistungsstand zu vergüten.
8.4 Im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung des Auftragnehmers oder eines unvorhergesehenen technischen Ausfalls im Studio wird der Auftragnehmer einen Ersatztermin anbieten. Die Stornierungsregelungen gemäß Punkt 7 finden in diesem Fall keine Anwendung.
9. Haftung / Freistellung
9.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung nach österreichischem Recht. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
9.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
9.3 Spezielle Haftung für KI-generierte Inhalte: Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder die urheberrechtliche Schutzfähigkeit der durch KI-Systeme erzeugten Texte. Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Sperrungen von Social-Media-Accounts oder Abmahnungen, die aus der Nutzung der automatisiert erstellten Teaser-Texte resultieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Texte vor Veröffentlichung auf Verstöße gegen Rechte Dritter oder geltendes Recht zu prüfen.
10. Vertragsdauer und Kündigung
10.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
10.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu vernichten. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
11.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) – einzuhalten.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
12.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
12.4 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers in Wien, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) ist. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
12.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.
Stand: April 2026